Statement

Reform von NetzDG, Strafrecht und Telemediengesetz - Perspektiven der Zivilgesellschaft

Zwei Gesetzentwürfe in der politischen Diskussion 

Das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) ist seit Januar 2018 vollumfänglich in Kraft. 

Das BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) hat zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die beide das NetzDG (sowie Strafrecht und Telemediengesetz) reformieren würden: 

Am 6. Mai ab 11 Uhr findet eine öffentliche Anhörung zum ersten Entwurf statt. 13 Sachverständige kommen zu Wort: Expert*innen aus Justiz, Rechtswissenschaft, Verwaltung und die zivilgesellschaftliche Initiative HateAid. HateAid schlägt das "Quick-Freeze-Verfahren" vor, um die Datenschutz-Problematik zu lösen, hier nachzulesen. Auch die Einschätzungen der anderen Sachverständigen finden sich online. 

Am 6. Mai um 19:25 Uhr folgt die Lesung des zweiten Entwurfs. Auch am 7. Mai steht sie auf der Tagesordnung im Bundestag. Nach einer halben Stunde Debatte soll der zweite Regierungsentwurf in die Ausschüsse gelangen, wo er die nächsten Wochen weiter beraten wird. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird die Federführung übernehmen. Wir gehen davon aus, dass die Gesetzesänderungen noch vor der Sommerpause beschlossen werden sollen. 

Statements mit Forderungen der Zivilgesellschaft

Gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen haben wir Statements erarbeitet und beim BMJV eingereicht: 

  • ein kurzes Statement zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ (20.12.2019, gemeinsam mit Amadeu Antonio Stiftung, ichbinhier e.V., Campact, Hass Melden)
  • ein ausführliches Statement zum „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ (17.01.2020, gemeinsam mit ichbinhier e.V., HateAid, Campact, No Hate Speech Movement, Hass Melden)
  • ein ausführliches Statement zum „Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)“ (17.02.2020, gemeinsam mit Amadeu Antonio Stiftung, Campact, No Hate Speech Movement). 

Das NetzDG und entsprechend auch seine Reform sind höchst umstritten. In den Statements wird unsere Haltung dazu deutlich: Manche Aspekte sehen wir sehr kritisch, andere wiederum positiv, z.B. Stärkung von Nutzer*innenrechten, Melderegistersperren. Letztere hatten wir (und viele andere) gefordert und im überarbeiteten zweiten Entwurf sind sie nun enthalten. 

Am 22.4. luden wir gemeinsam mit dem Counter Extremism Project (CEP) Berlin zu einem digitalen Fachgespräch ein. Knapp 50 Interessierte (MdBs, Vertreter*innen des Auswärtigen Amtes, der IT-Wirtschaft, Aktivist*innen u.a.) folgten der Einladung. Wir stellten die aus unserer Sicht begrüßenswerten und kritischen Aspekte des zweiten Gesetzentwurfs vor, im YouTube-Video nachzusehen (Minuten 1-12). Das CEP präsentierte im Anschluss die Ergebnisse des NetzDG-Stresstests und die daraus resultierenden Empfehlungen bezüglich Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie der proaktiven Suche nach rechtswidrigen Inhalten seitens der Tech-Plattformen (auch im YouTube-Video, ab Minute 13). 

Die Rechtsdurchsetzung ist eine zentrale Baustelle bei der Bekämpfung von Extremismus, strafrechtlich relevanter Hassrede und Hasskriminalität. Aber wir dürfen die zahlreichen anderen Baustellen, die in unseren Statements genauer benannt sind, nicht aus dem Blick verlieren. Wir freuen uns auf den weiteren Austausch mit Engagierten aus Politik, Justiz, Verwaltung, Medien, Forschung, Zivilgesellschaft und natürlich mit den Betroffenen.   

Außerdem beobachten wir gespannt die europäische Gesetzgebung (Digital Services Act u.a.), die eventuell in ein paar Jahren die nationale Rechtslage, inkl. das NetzDG in Frage stellen oder zumindest eingrenzen könnte. 

Weitere (digitale) Austauschrunden folgen… 

#netgoesnice 

Foto Hanna Gleiß
Autor*in

Hanna Gleiß

(sie/ihr) Co-Gründerin / Co-Geschäftsführerin


 

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