David Kaye (Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit bis Juli 2020) erläutert in seinem Bericht, dass die Gesetzgebung der internationalen Menschenrechte einen Standard setzt, der als Rahmen für regulatorische Maßnahmen zum Umgang mit Hass im Netz von Regierungen wie auch von Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte im Netz, beachtet werden sollte. Dies sei insbesondere in Anbetracht zunehmender Forderungen nach Regulierung von Online-Hassrede relevant. Unter anderem betont Kaye, dass der Schutz der Menschenrechte auch online gewahrt werden müsse; jedoch dürfe es keine speziellen Kategorien von Online-Hassrede geben, deren Strafen höher seien als die von Offline-Hasskriminalität. Unabhängige gerichtliche Mechanismen müssen eingerichtet oder gestärkt werden, um Betroffene nachhaltig zu unterstützen. Zudem sollen die Unternehmen ihre Maßnahmen an die Internationalen Menschenrechte koppeln. Des Weiteren fordert Kaye, die Entwicklung von Instrumenten, die die individuelle Selbstbestimmung, Sicherheit und freie Meinungsäußerung fördern, darunter beispielsweise Aufklärungsarbeit, Gegenrede-Kampagnen sowie Fortbildungen und Trainings.