EU-Regulierung: Empfehlungen für einen inklusiven Datenzugang für Forschende
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem delegierten Rechtsakt, der den Zugang zu nicht-öffentlichen Daten für „vetted researchers“ – also überprüfte Forschende – ermöglichen soll. Laut Artikel 40(4) und 40(8) der entsprechenden EU-Verordnung können Forschende Zugang zu nicht-öffentlichen Daten beantragen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dieser Mechanismus soll Transparenz fördern und die Forschungsergebnisse in Europa stärken.
Ein solcher Antrag kann bei der Bundesnetzagentur gestellt werden, sobald der delegierte Rechtsakt der Europäischen Kommission vorliegt, der die technischen Bedingungen für die Zulassung festlegt. Gemeinsam mit Democracy Reporting International haben wir Empfehlungen eingereicht, um sicherzustellen, dass dieser Mechanismus inklusiv und effektiv gestaltet wird – insbesondere aus der Perspektive der Zivilgesellschaft.
Unsere zentralen Empfehlungen
1. Erweiterung der Definition von „wissenschaftlicher Forschung“
Zivilgesellschaftliche Organisationen (zGO) leisten einen entscheidenden Beitrag zur Forschung, insbesondere in Bereichen wie Menschenrechte, Demokratie und soziale Gerechtigkeit. Dennoch werden diese Organisationen oft nicht explizit in regulatorischen Definitionen von „wissenschaftlicher Forschung“ berücksichtigt. Wir empfehlen daher, die Definition so anzupassen, dass auch von zGO durchgeführte Forschungsprojekte klar einbezogen werden.
2. Anerkennung von Partnerschaften und Kooperationen
Viele Forschungsprojekte werden in Kooperationen umgesetzt, bei denen zivilgesellschaftliche Organisationen mit Partnern oder Untervertragsnehmer*innen zusammenarbeiten. Der aktuelle Entwurf des Rechtsakts sieht vor, dass nur die „Hauptforschende Organisation“ Zugang zu Daten beantragen kann. In der Praxis benötigen jedoch auch Forschende von Partnerorganisationen Zugriff auf diese Daten. Daher schlagen wir vor, Partnerschaftsvereinbarungen, Unterverträge oder ähnliche Dokumente als formelle Nachweise einer Zusammenarbeit anzuerkennen.
3. Förderung von Inklusivität
Um Chancengleichheit zu gewährleisten, müssen kleinere und nicht traditionelle Forschungsorganisationen wie zivilgesellschaftliche Organisationen berücksichtigt werden. Oft stehen diese Organisationen vor größeren administrativen oder finanziellen Herausforderungen. Der Rechtsakt sollte sicherstellen, dass keine unflexiblen Verfahrens- oder Verwaltungsanforderungen diese Akteur*innen benachteiligen.
Warum diese Änderungen wichtig sind
Der Zugang zu nicht-öffentlichen Daten kann für Forschung und Transparenz in der EU ein Gamechanger sein. Doch um wirklich inklusiv zu sein, muss der Mechanismus so gestaltet werden, dass alle relevanten Akteur*innen – auch aus der Zivilgesellschaft – eingebunden werden. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Datenzugang und Forschung nicht nur großen, etablierten Institutionen vorbehalten bleiben, sondern auch kleineren Organisationen mit begrenzten Ressourcen offenstehen.
Nächste Schritte
Wir hoffen, dass die Europäische Kommission unsere Empfehlungen aufgreift und den delegierten Rechtsakt entsprechend überarbeitet. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Mechanismus für „vetted researchers“ ein inklusives und wirkungsvolles Werkzeug wird, das die europäische Forschungslandschaft nachhaltig stärkt.
Wir bleiben an dem Thema dran und werden euch über weitere Entwicklungen informieren!
Lena-Maria Böswald
(sie/ihr) Advocacy Managerin