#DSA - Digital Services Act: Reaktionen auf den Entwurf der EU-Kommission
Stimmen aus der Zivilgesellschaft zum DSA-Gesetzentwurf
Am 19.01.2021 luden wir erneut gemeinsam mit dem Counter Extremism Project (CEP) zu einer digitalen Gesprächsrunde zum DSA (Digital Services Act) ein. Am 22.06.2020 fand unsere erste Diskussion dazu statt. Wir und über 3.000 andere Personen oder Institutionen aus vielen europäischen Ländern hatten inzwischen den umfangreichen Fragebogen der EU-Kommission ausgefüllt.
Am 15.12.2021 veröffentlichte die EU-Kommission nach einigen Verzögerungen einen Gesetzentwurf zum Gesetz für digitale Dienste (DSA), zeitgleich mit dem DMA (Gesetz über digitale Märkte). Der DSA sieht EU-weit “verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vor, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln” (EU-Kommission). Das Gesetz hat den Anspruch den digitalen Raum der nächsten Jahrzehnte zu gestalten und ersetzt die seit dem Jahr 2000 gültige E-Commerce-Richtlinie. Heise fasst das Gesetz und erste Reaktionen zusammen.
Die vier Expert*innen Josephine Ballon (HateAid), Saskia Liebig (FSM), Alexander Ritzmann (CEP), Hans-Jakob Schindler (CEP) präsentierten ihre unterschiedlichen Sichtweisen und Forderungen bezüglich Transparenz, Schutz von Betroffenen, Lehren aus der Regulierung der Finanzbranche und Regulierung allgemein. Hier könnt ihr die Inputs nachsehen:
Im Anschluss diskutierten wir mit über 60 Personen aus Politik, IT-Wirtschaft, Forschung, Zivilgesellschaft und Medien offene Fragen und unterschiedliche Einschätzungen. Themen waren u.a. die Regulierung von Äußerungsdelikten, die im juristischen Graubereich liegen, die Rolle von KI bei der Erkennung von illegalen Inhalten, der Einsatz von Uploadfiltern bei eindeutig rechtswidrigen Inhalten, die Rolle von Selbstregulierung, die Frage, wie viele Informationen beim Melden von Inhalten offengelegt werden müssen, Risiken von Overblocking u.v.m.
EU-Kommission bittet um Feedback – bis 14.03.21
Wieder gibt es jetzt die Möglichkeit für Einreichungen. Beim Gesetzentwurf handelt es sich um einen Verordnungsentwurf mit der Möglichkeit zur Mitgestaltung. Was bedeutet das konkret? “Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden die Vorschläge der EU-Kommission im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Sobald die neuen Vorschriften angenommen sind, gelten sie unmittelbar in der gesamten EU.” (EU-Kommission)
Wir werden weitere digitale Austauschrunden zum DSA organisieren. Ihr auch? Dann gebt uns gerne Bescheid. Bündnis90/DieGrünen veranstalten am 4.2.21 eine digitale Gesprächsrunde.
Hanna Gleiß
(sie/ihr) Co-Gründerin / Co-Geschäftsführerin