Die BKA Meldepflicht kurz erklärt
Worum geht es?
Zum 1. Februar gilt eine Neuregelung des Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) durch das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Die Neuregelung sieht vor, dass alle großen sozialen Netzwerke ab sofort illegale Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln sollen. Das BKA soll so als Zentralstelle agieren, an die illegale Inhalte gemeldet und weitergeleitet werden. Hintergrund dieser Gesetzesinitiative ist die Häufung rechtsextremer Anschläge wie in Hanau, Halle, Kassel und weiteren Fällen in den letzten Jahren. Die Initiative gilt als wichtiger Punkt im Rahmen des Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Rassismus der ehemaligen Bundesregierung
Die konkrete Umsetzung wird erwartungsgemäß sehr holprig verlaufen, weil sich die Netzwerke weigern, entsprechende Inhalte zu melden. Google, Facebook, TikTok und nun auch Twitter klagen vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neuregelung der Meldepflicht. “Daten in einem ‘Massenverfahren’ an eine Polizeibehörde weiterzuleiten und die Prüfung einer möglichen Strafbarkeit in die Hände der Unternehmen zu legen, sei unverhältnismäßig”, argumentieren Google und Facebook. Obwohl die Klagen die Meldepflicht nicht aufheben, werden die Netzwerke nicht gezwungen, illegale Inhalte zu melden.
Und was passiert jetzt?
Trotz der Klagen rechnet das BKA mit 150.000 Strafverfahren im Zuge der Meldepflicht. Die Inhalte würden statt von den Netzwerken von bereits bestehenden Meldestrukturen der Länder, u.a. durch die Meldestelle respect! für Hetze im Internet weitergeleitet werden. Darüber hinaus gibt es deutliche Kritik an der Meldepflicht aus datenschutzrechtlichen Gründen. Diese Kritik bezieht sich vor allem auf die automatisierte Abfrage und Meldung personenbezogener Daten ohne die Feststellung eines juristischen Anfangsverdachts. HateAid hat dazu bereits im Mai 2020 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht. Im Juni 2020 folgte ein weiterer Brief der Organisationen Das NETTZ, No Hate Speech Movement, Amadeu Antonio Stiftung, Campact und Counter Extremism Project (CEP). Unter anderem wird hier “Quick Freeze” als Lösung für Bedenken bezüglich Privatsphäre und Datenschutz vorgeschlagen. Die neue Regierung diskutiert dies als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Entsprechende Vorgaben finden sich im aktuellen Koalitionsvertrag. Die Frage, ob das Gesetz trotz der Klagen praktisch in naher Zukunft umgesetzt wird, bleibt offen.